Vertikale Abreden

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Wir stellen sicher, dass sich unsere Klientinnen und Klienten in rechtlicher Hinsicht auf ihre Beziehungen zu Lieferantinnen, Wiederverkäufern und Kundinnen verlassen können, sei es für den Online- oder für den Offline-Bereich. Wir überprüfen bestehende Beziehungen und unterstützen bei der Neu- oder Umgestaltung von Vertriebssystemen und anderen vertraglichen Beziehungen in Zusammenhang mit Einkauf, Herstellung und Vertrieb. Dabei stellen wir nicht nur sicher, dass die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben wie die kürzlich revidierte Schweizer Bekanntmachung zu vertikalen Abreden (Vertikalbekanntmachung) und deren Erläuterungen sowie die entsprechende Regelung in der EU (Vertikal-GVO und Leitlinien) eingehalten werden; wir helfen auch, bisher ungenutzte Möglichkeiten und Chancen im rechtlich zulässigen Rahmen zu nutzen.

Wir verfügen über Erfahrung in allen wettbewerbsrechtlichen Fragen des Einkaufs und Vertriebs in Bereichen wie:

  • Exklusivvertrieb
  • Selektiver Vertrieb
  • Franchising
  • Agenturverhältnisse
  • E-Commerce
  • Dualer Vertrieb
  • Wettbewerbsverboten
  • Preisgestaltung, einschliesslich Preisbindungen, Preisempfehlungen und Doppelpreissysteme

Diesen Fragen begegnen unsere Klientinnen und Klienten immer wieder aufs Neue. Wir sind ihr vertrauenswürdiger Partner, der sie dabei unterstützt.